Professionelle Telefonberatung im Strafrecht für 59,00 €

Vom Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht

Wenn Sie nur einige Fragen haben, lohnt es sich nicht, einen Anwalt zu beauftragen. Für diese Fälle gibt es die telefonische Erstberatung.

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Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Experte für Verkehrsunfallflucht

Warum eine telefonische Erstberatung?

Ihre erste Verteidigungslinie – eine professionelle Telefonberatung.

Manchmal braucht man keinen Strafverteidiger. Oder man will keinen. Manchmal hat man nur einige drängende Fragen und will nur einige verständliche Antworten

Geht es Ihnen so? Dann ist meine telefonische Erstberatung die Lösung Ihres Problems. 

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich verteidige und berate Mandanten seit 20 Jahren. Wenn Sie nur einige Fragen zu Ihrem Strafverfahren haben, dann vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine Beratung. 

seit

2003

20 Jahre Erfahrung

über

+1000

Strafrechtsfälle

Einfach
In 5 Minuten beauftragt. Einfach online.
Schnell
Termin am gleichen oder am nächsten Tag. Fast immer.
Erfahren
Zwanzig Jahre Erfahrung im Strafrecht.
Kompetent
Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht.
Verständlich
Klare Sprache. Kein Fachchinesisch, kein Juristendeutsch.
Bezahlbar
59 Euro inkl. USt. Pauschalpreis. Keine versteckten Kosten.

Wie es funktioniert

Einfach online vereinbaren. So funktioniert Rechtsberatung heute.

1. Termin aussuchen

Sie suchen hier einen Termin aus, der Ihnen passt. Anschließend geben Sie Ihre Daten ein – fertig. Der Termin wird per E-Mail bestätigt. 

2. Unterlagen zusenden

Sie haben Unterlagen in der Sache? Strafbefehle oder Ladungen? Machen Sie ein Foto oder einen Scan und schicken Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail, WhatsApp oder Fax. Genauere Erläuterungen dazu schicke ich Ihnen auch per E-Mail.

3. Pauschalpreis (59 €) zahlen

Bei der Terminbuchung geben Sie an, ob Sie per Paypal, Kreditkarte oder per Überweisung zahlen möchten (Rechnung). Die Zahlungsinformationen werden Ihnen auch per E-Mail zugeschickt. 

4. Ich rufe Sie an

Ich rufe Sie zum vereinbarten Termin an. Wir klären Ihre Fragen. Garantiert. Nicht zufrieden? Geld zurück! 

Jetzt Beratung vereinbaren

In 5 Minuten zum Beratungstermin.
Termin aussuchen, Daten eingeben, fertig.

Was Mandanten über mich sagen:

Fragen zur Beratung?

Hier finden Sie die Antworten

Eine telefonische Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt mit mir, Ihrem Fachanwalt für Strafrecht, in Kontakt zu treten und sich eine erste juristische Einschätzung und Antworten auf Ihre Fragen zu holen. Sie schildern mir die Details Ihres Anliegens und ich gebe Ihnen  eine rechtliche Bewertung. Ziel ist es, Ihnen eine klare Orientierung zu bieten und Ihre wichtigsten Fragen zu klären, damit Sie ein besseres Verständnis für die nächsten Schritte in Ihrem Verfahren erhalten. Diese Beratung ist besonders wertvoll, wenn Sie schnell juristischen Rat suchen, ohne sich gleich auf ein umfassendes Mandat festlegen zu wollen. Es ist mein Anliegen, Ihnen in diesem Gespräch erste Hilfestellungen zu geben, sodass Sie eine fundierte Entscheidung für Ihr weiteres Vorgehen treffen können.

In der telefonischen Erstberatung erhalten Sie eine klare und direkte Einschätzung Ihres strafrechtlichen Problems. Ich werde Ihre Fragen beantworten, Ihnen eine Einschätzung Ihres Falles geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie die Sache weitergehen kann. Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert Orientierung zu geben, sodass Sie wissen, wie Sie weiter vorgehen können. Sie dürfen erwarten, dass ich Ihnen die juristischen Probleme in einer für normale Menschen verständlichen Sprache erkläre – ohne Fachchinesisch und ohne Juristendeutsch.

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Strafverteidigung und die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen. Die telefonische Erstberatung bezieht sich ausschließlich auf Themen aus diesen Rechtsbereichen. Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihre Fragen davon erfasst sind, schreiben Sie mir eine Nachricht oder eine WhatsApp. Gerne können wir das vorab klären.

Eine Beratung ist immer dann besonders sinnvoll, wenn für die erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation keine detaillierte Kenntnis der Akten notwendig ist. Konkret bedeutet das:

  • Nach Erhalt eines Strafbefehls.
  • Nach einer Anklage.
  • Nach einer Ladung oder bei Erstattung einer Strafanzeige gegen Sie.
  • Wenn Sie eine Einschätzung der möglichen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung benötigen.
  • Bei Fragen zu Vorstrafen und dem Bundeszentralregister.

In all diesen Fällen bietet eine telefonische Erstberatung eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, erste wichtige Informationen und eine fachkundige Einschätzung zu erhalten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Eine Beratung ist dann nicht sinnvoll, wenn es um detaillierte Einschätzungen zur Beweislage Ihres Falles geht. Solche Bewertungen setzen voraus, dass ich als Ihr Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte habe, um die vorliegenden Beweise genau zu würdigen. Ohne Kenntnis der Akten ist es nicht möglich, fundierte Aussagen zur Beweissituation zu geben. Eine telefonische Erstberatung eignet sich auch nicht, um komplette Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Für eine effektive Strategie muss ich alle Details Ihres Falls genau kennen, was eine gründliche Durchsicht der Ermittlungsakte voraussetzt. Diese Art der Planung geht weit über das hinaus, was in einem ersten Beratungsgespräch am Telefon geleistet werden kann.

Alle Unterlagen, die für die Einschätzung notwendig sind, also zum Beispiel Strafbefehle (ohne die Rechtsmittelbelehrung) oder Ladungsschreiben der Polizei. Bei Fragen zum Register sind Urteile und ähnliche Entscheidungen wichtig. Lieber zu viel als zu wenig. 

Sie erhalten nach Beauftragung einer telefonischen Erstberatung einen Link zu einem Online-Kalender, in dem Sie direkt einen Termin eintragen können. Wenn Sie dort keinen für Sie passenden Termin finden, schreiben Sie mir bitte eine Nachricht. Wir finden dann eine Alternative, gegebenenfalls auch außerhalb der regulären Bürozeiten.

Selbstverständlich. Ich bin Rechtsanwalt und unterliege der Schweigepflicht. Auch die Übermittlung von vertraulichen Informationen per E-Mail gilt heutzutage als vergleichsweise sicher. Wenn Sie trotzdem Sorge haben, mir Unterlagen per E-Mail zuzusenden, können Sie diese gerne als verschlüsselte ZIP-Datei senden. Oder Sie faxen die Unterlagen (030 330 999 99 11).

 

Sie können die freien Termine oben im Kalender sehen. Wenn Sie früh am Tag buchen, kann am Nachmittag ein Termin frei sein. Spätestens am nächsten Tag sollte ein Termin zur Verfügung stehen.

Das Zeitfenster, in dem Sie einen Termin eintragen können, beträgt 30 Minuten. Sollte die Beratung länger dauern, ist das auch kein Problem. Unter Umständen müssen wir dann einen zweiten Termin vereinbaren, der allerdings dann zeitnah stattfinden wird.

Ja, während der telefonischen Erstberatung können Sie natürlich den Wunsch nach einer vollständigen Vertretung durch mich äußern. Sollten Sie sich nach unserem Austausch für eine umfassende rechtliche Vertretung entscheiden, werden wir die nächsten Schritte besprechen, die für den Abschluss eines Mandatsvertrags notwendig sind. Die Kosten der Erstberatung werden bei einer späteren Vertretung natürlich angerechnet. 

Die telefonische Erstberatung kostet 59 Euro inklusive Umsatzsteuer. Dabei handelt es sich um einen Pauschalpreis, wenn die Beratung also länger dauert, wird es selbstverständlich nicht teurer.

Sie entscheiden bei Beauftragung, ob Sie per Paypal oder Kreditkarte zahlen möchten oder ob Sie lieber eine Rechnung möchten, die Sie dann überweisen können. 

Sie sind mit der Beratung nicht zufrieden? Schreiben Sie mir eine E-Mail, was nicht in Ordnung war und ich erstatte Ihnen den vollständigen Betrag. Ohne Wenn und Aber. 

Nicht alle Fragen geklärt? Zweifel, ob die Beratung das Richtige in Ihrem Fall ist? Schreiben Sie eine Nachricht, gerne auch per WhatsApp.