Professionelle Telefonberatung im Strafrecht für 59,00 €
Vom Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht
Wenn Sie nur einige Fragen haben, lohnt es sich nicht, einen Anwalt zu beauftragen. Für diese Fälle gibt es die telefonische Erstberatung.
Warum eine telefonische Erstberatung?
Ihre erste Verteidigungslinie – eine professionelle Telefonberatung.
Manchmal braucht man keinen Strafverteidiger. Oder man will keinen. Manchmal hat man nur einige drängende Fragen und will nur einige verständliche Antworten.
Geht es Ihnen so? Dann ist meine telefonische Erstberatung die Lösung Ihres Problems.
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich verteidige und berate Mandanten seit 20 Jahren. Wenn Sie nur einige Fragen zu Ihrem Strafverfahren haben, dann vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine Beratung.
2003
20 Jahre Erfahrung
+1000
Strafrechtsfälle
Einfach
Schnell
Erfahren
Kompetent
Verständlich
Bezahlbar
Wie es funktioniert
Einfach online vereinbaren. So funktioniert Rechtsberatung heute.
1. Termin aussuchen
Sie suchen hier einen Termin aus, der Ihnen passt. Anschließend geben Sie Ihre Daten ein – fertig. Der Termin wird per E-Mail bestätigt.
2. Unterlagen zusenden
Sie haben Unterlagen in der Sache? Strafbefehle oder Ladungen? Machen Sie ein Foto oder einen Scan und schicken Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail, WhatsApp oder Fax. Genauere Erläuterungen dazu schicke ich Ihnen auch per E-Mail.
3. Pauschalpreis (59 €) zahlen
Bei der Terminbuchung geben Sie an, ob Sie per Paypal, Kreditkarte oder per Überweisung zahlen möchten (Rechnung). Die Zahlungsinformationen werden Ihnen auch per E-Mail zugeschickt.
4. Ich rufe Sie an
Ich rufe Sie zum vereinbarten Termin an. Wir klären Ihre Fragen. Garantiert. Nicht zufrieden? Geld zurück!
Jetzt Beratung vereinbaren
In 5 Minuten zum Beratungstermin.
Termin aussuchen, Daten eingeben, fertig.
Ich berate zu folgenden Themen:
Die wichtigsten Themengebiete für eine Erstberatung
Was Mandanten über mich sagen:
Sehr engagiert und zuverlässig!
anwalt.de am 27.11.2020
Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht
anwalt.de am 26.09.2022
Nachstellung
anwalt.de am 2.12.2021
Verteidigung Strafbefehl Verkehrsunfallflucht
anwalt.de am 04.05.2023
Strafbefehl Urkundenfälschung
anwalt.de am 06.12.2021
Unfallflucht
anwalt.de am 11.10.2022
Ermittlungsverfahren Unfallflucht
anwalt.de am 31.08.2022
Fragen zur Beratung?
Hier finden Sie die Antworten
Was ist eine telefonische Erstberatung?
Eine telefonische Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt mit mir, Ihrem Fachanwalt für Strafrecht, in Kontakt zu treten und sich eine erste juristische Einschätzung und Antworten auf Ihre Fragen zu holen. Sie schildern mir die Details Ihres Anliegens und ich gebe Ihnen eine rechtliche Bewertung. Ziel ist es, Ihnen eine klare Orientierung zu bieten und Ihre wichtigsten Fragen zu klären, damit Sie ein besseres Verständnis für die nächsten Schritte in Ihrem Verfahren erhalten. Diese Beratung ist besonders wertvoll, wenn Sie schnell juristischen Rat suchen, ohne sich gleich auf ein umfassendes Mandat festlegen zu wollen. Es ist mein Anliegen, Ihnen in diesem Gespräch erste Hilfestellungen zu geben, sodass Sie eine fundierte Entscheidung für Ihr weiteres Vorgehen treffen können.
Was kann ich von der telefonischen Erstberatung erwarten?
In welchen Rechtsgebieten wird beraten?
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Strafverteidigung und die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen. Die telefonische Erstberatung bezieht sich ausschließlich auf Themen aus diesen Rechtsbereichen. Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihre Fragen davon erfasst sind, schreiben Sie mir eine Nachricht oder eine WhatsApp. Gerne können wir das vorab klären.
Wann ist eine Beratung sinnvoll?
Eine Beratung ist immer dann besonders sinnvoll, wenn für die erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation keine detaillierte Kenntnis der Akten notwendig ist. Konkret bedeutet das:
- Nach Erhalt eines Strafbefehls.
- Nach einer Anklage.
- Nach einer Ladung oder bei Erstattung einer Strafanzeige gegen Sie.
- Wenn Sie eine Einschätzung der möglichen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung benötigen.
- Bei Fragen zu Vorstrafen und dem Bundeszentralregister.
In all diesen Fällen bietet eine telefonische Erstberatung eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, erste wichtige Informationen und eine fachkundige Einschätzung zu erhalten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wann ist eine Beratung nicht sinnvoll?
Welche Unterlagen sollte ich vor dem Telefonat übersenden?
Alle Unterlagen, die für die Einschätzung notwendig sind, also zum Beispiel Strafbefehle (ohne die Rechtsmittelbelehrung) oder Ladungsschreiben der Polizei. Bei Fragen zum Register sind Urteile und ähnliche Entscheidungen wichtig. Lieber zu viel als zu wenig.
Ich finde keinen freien Termin!
Sie erhalten nach Beauftragung einer telefonischen Erstberatung einen Link zu einem Online-Kalender, in dem Sie direkt einen Termin eintragen können. Wenn Sie dort keinen für Sie passenden Termin finden, schreiben Sie mir bitte eine Nachricht. Wir finden dann eine Alternative, gegebenenfalls auch außerhalb der regulären Bürozeiten.
Ist Beratungsgesprächs vertraulich und geschützt?
Selbstverständlich. Ich bin Rechtsanwalt und unterliege der Schweigepflicht. Auch die Übermittlung von vertraulichen Informationen per E-Mail gilt heutzutage als vergleichsweise sicher. Wenn Sie trotzdem Sorge haben, mir Unterlagen per E-Mail zuzusenden, können Sie diese gerne als verschlüsselte ZIP-Datei senden. Oder Sie faxen die Unterlagen (030 330 999 99 11).
Wie schnell kann ich einen Termin bekommen?
Sie können die freien Termine oben im Kalender sehen. Wenn Sie früh am Tag buchen, kann am Nachmittag ein Termin frei sein. Spätestens am nächsten Tag sollte ein Termin zur Verfügung stehen.
Wie lange dauert eine typische telefonische Erstberatung?
Das Zeitfenster, in dem Sie einen Termin eintragen können, beträgt 30 Minuten. Sollte die Beratung länger dauern, ist das auch kein Problem. Unter Umständen müssen wir dann einen zweiten Termin vereinbaren, der allerdings dann zeitnah stattfinden wird.
Kann ich nach der Beratung eine Vertretung beauftragen?
Ja, während der telefonischen Erstberatung können Sie natürlich den Wunsch nach einer vollständigen Vertretung durch mich äußern. Sollten Sie sich nach unserem Austausch für eine umfassende rechtliche Vertretung entscheiden, werden wir die nächsten Schritte besprechen, die für den Abschluss eines Mandatsvertrags notwendig sind. Die Kosten der Erstberatung werden bei einer späteren Vertretung natürlich angerechnet.
Was kostet die Beratung?
Die telefonische Erstberatung kostet 59 Euro inklusive Umsatzsteuer. Dabei handelt es sich um einen Pauschalpreis, wenn die Beratung also länger dauert, wird es selbstverständlich nicht teurer.
Wie funktionert die Bezahlung?
Sie entscheiden bei Beauftragung, ob Sie per Paypal oder Kreditkarte zahlen möchten oder ob Sie lieber eine Rechnung möchten, die Sie dann überweisen können.
Was heißt Geld-zurück-Garantie?
Sie sind mit der Beratung nicht zufrieden? Schreiben Sie mir eine E-Mail, was nicht in Ordnung war und ich erstatte Ihnen den vollständigen Betrag. Ohne Wenn und Aber.