Bewertung eines Strafbefehls

Herr Popken hat zwar in Aussicht gestellt, daß ein Einspruch gegen einen an mich ergangenen Strafbefehl zum Erfolg führen könnte und seine konstruktive Herangehensweise an meinen Fall hat mir auch zugesagt, aber mir war gleichwohl das Risiko, daß wir scheitern könnten, als zu groß erschienen und so bin ich unmittelbar nach seiner Einschätzung wieder ausgestiegen.

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