Beratung mit Geld-zurück-Garantie

Beratung ohne Risiko. Wenn Sie mit der Telefonberatung nicht zufrieden sind, dann schreiben Sie mir binnen zwei Wochen einfach eine kurze E-Mail und erklären, was nicht in Ordnung war. Ich erstatte Ihnen den gezahlten Pauschalpreis. Ohne Wenn und Aber. Garantiert.

Strafbefehl? Professionelle Beratung:
79,– € inkl. USt.

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Klar erklärt. Kein Juristendeutsch.
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Warum eine telefonische Erstberatung?

Fragen zum Strafbefehl? Lassen Sie sich vom Experten beraten!

Bei einem Strafbefehl lohnt es sich nicht immer, einen Anwalt zu beauftragen. Die Kosten einer Verteidigung stehen häufig nicht im Verhältnis zur Geldstrafe. Trotzdem hat man häufig viele Fragen. Wenn Sie zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen zum Strafbefehlsverfahren suchen, dann ist eine telefonische Erstberatung die Lösung Ihres Problems.

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht. Ich verteidige und berate Mandanten seit über 20 Jahren. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Strafbefehl, zum Einspruch und zum Verfahren haben, aber (noch) keinen Anwalt für eine Verteidigung beauftragen möchten, dann vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische Erstberatung. Ich kläre Ihre Fragen.

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Jahre Erfahrung
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Strafrechtsfälle
Beratung vom Experten

Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht mit +20 Jahren Berufserfahrung.

Einfach online vereinbaren

In 2 Minuten zum Beratungstermin – am gleichen oder nächsten Tag.

Bezahlbar

79,– € pauschal inkl. USt. Keine versteckten Kosten. Geld-zurück-Garantie.

Telefonische Erstberatung

Die Vorteile der Online-Beratung

Einfach vereinbart

Terminvereinbarung einfach online. Suchen Sie eine Zeit aus, die Ihnen passt.

Schnell zum Termin

In der Regel Termin am gleichen oder nächsten Tag. Schnelle Klärung Ihrer Fragen.

Einfach bezahlt

Zahlen Sie per Paypal, Kreditkarte oder einfach per Überweisung nach Rechnung.

Günstig

Antwort auf Ihre Fragen zum Pauschalpreis. Keine versteckten Kosten.

Ohne Risiko

Nicht zufrieden? Beratung ohne Risiko mit Geld-zurück-Garantie.

Vom Experten

Beratung vom erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.

Wie es funktioniert

Termin einfach online vereinbaren. So funktioniert Rechtsberatung heute.

1. Termin aussuchen

Sie suchen hier einen Termin aus, der Ihnen passt. Anschließend geben Sie Ihre Daten ein – fertig. Der Termin wird per E-Mail bestätigt.

2. Unterlagen zusenden

Sie haben Unterlagen in der Sache? Strafbefehle oder andere Papiere? Machen Sie ein Foto oder einen Scan und schicken Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail, WhatsApp oder Fax. Genauere Erläuterungen dazu schicke ich Ihnen auch per E-Mail.

3. Pauschalpreis zahlen

Bei der Terminbuchung geben Sie an, ob Sie per Paypal, Kreditkarte oder per Überweisung zahlen möchten (Rechnung). Zahlungsinformationen kommen per E-Mail.

4. Ich rufe Sie an

Ich rufe Sie zum vereinbarten Termin an. Wir klären Ihre Fragen. Garantiert. Nicht zufrieden? Geld zurück!

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In 2 Minuten zur Beratung. Termin aussuchen, Daten eingeben, fertig.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht

Mein Name ist Albrecht Popken. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich bin seit 2003 als Anwalt zugelassen, seitdem im Schwerpunkt im Strafrecht und der Strafverteidigung tätig. Meine Kanzlei ist in Berlin, ich vertrete und berate Mandanten bundesweit. Wenn Sie Fragen zum Strafbefehl, zum Einspruch und zum Strafbefehlsverfahren haben, bin ich der richtige Ansprechpartner.

Beratung zum Strafbefehl

Die wichtigsten Themen für eine Erstberatung zum Strafbefehl

Strafbefehl

Sie haben Fragen zum Strafbefehl? Ich kenne die Antworten.

Beratung zum Strafbefehl

Was genau ist ein Strafbefehl? Ist Ihr Strafbefehl fehlerhaft? Falls ja, kann man die Fehler im Verfahren geltend machen? Welche Konsequenzen hat der Strafbefehl für Sie persönlich? Was gilt es zu beachten, was sollten Sie prüfen, bevor Sie Ihren Strafbefehl akzeptieren? Was bedeutet Gesamtstrafe? Ist die verhängte Strafe angemessen oder zu hoch? Welche Möglichkeiten haben Sie jetzt?
Jeder Strafbefehl wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Die meisten dieser Fragen lassen sich auch ohne Kenntnis der Ermittlungsakte beantworten. Vereinbaren Sie eine telefonische Erstberatung, und wir klären Ihre Fragen zum Strafbefehl.

Tagessatz & Geldstrafe

Tagessatz, Tagessatzhöhe, beschränkter Einspruch.

Beratung zu Tagessatz & Geldstrafe

In der telefonischen Erstberatung können wir gemeinsam die Thematik Tagessatz und Geldstrafe eingehend besprechen.
Das Thema ist wichtig, weil die Höhe des Tagessatzes Ihre finanzielle Belastung durch die Geldstrafe direkt beeinflusst. Hier kann unter Umständen eine Menge Geld gespart werden! Ich kann Ihnen darlegen, ob die festgelegte Tagessatzhöhe fair und in Ihrer aktuellen finanziellen Lage angemessen ist.

Darüber hinaus kann ich Sie eingehend zum beschränkten Einspruch beraten, der sich ausschließlich auf die Höhe des Tagessatzes konzentriert. Ich erkläre Ihnen, wie ein solcher Einspruch sinnvoll formuliert und eingereicht wird und welche Vorteile, aber auch welche Nachteile damit verbunden sein könnten. Der Einspruch gegen die Tagessatzhöhe ist einfach und ohne Risiko — wenn man weiß, wie.

Natürlich kann ich Sie auch zu Ratenzahlungsmöglichkeiten, Alternativen zur Geldstrafe sowie zu den drohenden Gerichtskosten beraten.

Einspruch?

Wie genau? Was passiert dann? Lohnt sich der Einspruch?

Beratung zum Einspruch

Dass ein Einspruch mit Risiken verbunden ist, sollte klar sein. Die Geldstrafe kann auch höher ausfallen. Aber wie stellt sich das Risiko konkret in Ihrem Fall dar? Sollten Sie lieber auf den Einspruch verzichten und den Strafbefehl akzeptieren? Oder lohnt sich der Einspruch in Ihrem Fall?
Wir klären, was in Ihrem Fall erreichbar ist und was nicht. Bitte beachten Sie: Fragen zur Beweislage lassen sich nur mit der Ermittlungsakte klären. Deshalb kann ich nicht in jedem Fall abschließend entscheiden, ob sich der Einspruch lohnt oder nicht. In aller Regel kann ich Ihnen aber eine fundierte erste Einschätzung geben.
Und natürlich erkläre ich Ihnen, wie Sie am besten Einspruch einlegen, wie Sie den Einspruch begründen, was nach dem Einspruch passiert und wie Sie sich auf eine Hauptverhandlung vorbereiten — oder ob man in Ihrem Fall eine Hauptverhandlung vermeiden kann.

Hauptverhandlung?

Wie läuft die Hauptverhandlung ab? Kann man sie vermeiden?

Beratung zur Hauptverhandlung

Für viele ist die Hauptverhandlung nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl die größte Sorge. Dass muss aber nicht so sein. Zum einen lässt sich die Hauptverhandlung häufig vermeiden, insbesondere wenn man eine Einstellung der Sache anstrebt. Zum anderen laufen Hauptverhandlungen nach festgelegten Regeln ab. Ich kann Ihnen erklären, ob sich in Ihrem Fall die Hauptverhandlung vermeiden lässt. Und ich kann Ihnen erklären, wie die Hauptverhandlung abläuft und worauf es ankommt.

Einstellung statt Strafe

Ist eine Einstellung erreichbar? Wenn ja, wie?

Einstellung statt Strafe


Nicht immer ist ein Freispruch ein realistisches Ziel. Auf der anderen Seite muss nicht in jedem Fall bestraft werden. Eine häufige Alternative zur Verurteilung sind die Einstellungen wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) bzw. gegen Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO). In vielen Strafbefehlsverfahren kann der Strafbefehl und der damit einhergehende Registereintrag vermieden werden und stattdessen eine Einstellung erreicht werden. Damit werden auch Fahrverbote vermieden, denn diese setzen eine Verurteilung voraus. Das Problem: Man muss wissen, in welchen Fällen eine Einstellung realistisch ist und in welchen Fällen sie ausgeschlossen ist.
Ich kann Ihnen eine erste Einschätzung geben, ob in Ihrem Fall eine Einstellung grundsätzlich in Betracht kommt und wie sich die Einstellung erreichen lässt.

Vorstrafe & BZR

Vorbestraft nach einem Strafbefehl? BZR?

Beratung zum Führungszeugnis & Bundeszentralregister

 
Wenn Sie Fragen zum Thema Vorstrafe, Führungszeugnis und Bundeszentralregister haben, ist eine telefonische Erstberatung die richtige Antwort.


Ich erkläre Ihnen, was ins Führungszeugnis aufgenommen wird und was nicht. Ich erkläre Ihnen, welche Bedeutung das Bundeszentralregister hat, wie lange die Eintragungen bestehen bleiben und unter welchen Umständen sie gelöscht werden können. Und ich erkläre Ihnen, was es mit der Vorstrafe auf sich hat. Außerdem berate ich Sie zu den Risiken eines Eintrags im Bundeszentralregister im Hinblick auf Ihre persönliche Situation.

FAQ zur Strafbefehlsberatung

Noch Fragen zur Telefonberatung? Hier finden Sie Antworten.

Was Mandanten sagen

Bewertungen über Rechtsanwalt Popken auf anwalt.de

  • Klare Kommunikation was möglich ist und welche Konsequenzen es nach sich ziehen kann. Schnelle Reaktion und absolut vertrauenswürdig. Danke.

  • Alles bestens – Sehr zufrieden.

  • Unkomplizierter und schneller Kontakt. Modern und digital. Sehr gute fallorientierte Beratung. Fall gut zu meiner Zufriedenheit gelöst.

  • Schnelle und sehr informative Hilfe via des Chats bezüglich eines Strafbefehls, den Ich erhalten habe. Er hat mir die Situation und die Möglichkeiten sowie juristisches Fachjargon erklärt so dass Ich nun eine fundierte Entscheidung treffen kann. Vielen Dank

  • Positive: – Great Communication – in few minutes he can list all the possible options which can be done and the possible outcomes -the price for the service was fair enough. Recommended

  • In jeder Hinsicht und damit meine ich in jeder Hinsicht professionell, schnell, fair, und last but not least menschlich. Sehr schwer zu finden in unseren Zeiten (auch ohne Pandemie) Haben sie vielen Dank, bleiben Sie bitte gesund!

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